Gas-Check

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und durch den Abschluss eines Gasliefervertrages sind Haus- und Wohnungseigentümer Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, Ihre Gasgeräte regelmäßig einer Inspektion und einer Wartung zu unterziehen.

Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit einem Leckmengenmessgerät ist mindestens alle 12 Jahre notwendig. Wir bieten Ihnen einen TRGI-konformen Gas-Check.

Vorteile hierfür sind:

Wir beraten Sie, welche Überprüfung in welchen Abständen für Ihre Anlage sinnvoll ist.